Das gesamte städtische Gebiet – außer den unten benannten Straßen – wird als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Bei allen Überlegungen sind Erfordernisse in den Dörfern und Ortslagen mit einzubeziehen.

Die Gremien des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) haben sich in letzter Zeit in öffentlichen Sitzungen u. a. intensiv mit den Verkehrsgegebenheiten und -abläufen im städtischen Bereich befasst. Dabei ist festzustellen, dass die Ausweisung der Stadtinsel als 30 km-Zone seit vielen Jahren funktioniert. Hinzugekommen sind nach und nach weitere Bereiche, z. B. im Bereich der Neuen Straße. Der jüngste – seit etwa einem Jahr – 30 km-Zone-Bereich wird von der Herzog-August-Straße, dem Kaarßer Weg und dem Dr.-Helmut-Meyer-Weg begrenzt. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelten auch auch für den Grünen Weg, die Bauernstraße und den Sarensecker Weg. Zudem wurden die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans von 2003 und die Einrichtung der Neuen Straße und des Rieselwegs als Fahrradstraßen vom Fachausschuss empfohlen.

Dies vorausgeschickt, erscheint es sinnvoll, zur weiteren Imageprägung der Stadt Hitzacker (Elbe) als Kneipp-Kurort das gesamte städtische Gebiet – mit Ausnahmen - als 30 km/h-Zone auszuweisen. Diese Ausnahmen sollten sein die Einfalls- und Durchfahrtsstraßen Lüneburger Straße, Elbuferstraße, Dannenberger Straße, Teile der Drawehnertorstraße und die Gelderländer Straße. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Fußgängern – vor allem Kindern -, von Bewegungseingeschränkten – z. B. Menschen mit Rollatoren – und Radfahrern und verbessert die CO2-Bilanz in unserer Stadt.

Die SPD-Fraktion beantragt:

Das gesamte städtische Gebiet – außer den oben benannten Straßen – wird als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Bei allen Überlegungen sind Erfordernisse in den Dörfern und Ortslagen mit einzubeziehen.