Wildwuchs

Hitzacker soll erblühen, im übertragenen als auch im eigentlichen Sinne.

Dies darf aber nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern - insbesondere Kindern, Rollstuhlfahrern oder alten Menschen - führen.

Zebrastreifen und Kreuzungen müssen von Bewuchs freigehalten werden.