Wildwuchs gefährdet Verkehrssicherheit
Hitzacker soll erblühen, im übertragenen als auch im eigentlichen Sinne.
Dies darf aber nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern - insbesondere Kindern, Rollstuhlfahrern oder alten Menschen - führen.
Zebrastreifen und Kreuzungen müssen von Bewuchs freigehalten werden.